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29.04.2024
29.04.2024
15206 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

AfD darf die Siegerlandhalle für Kandidaten­aufstellung nutzen

17.05.2021Der nordrhein-westfälische Landesverband der AfD darf die Siegerlandhalle an den Wochenenden vom 14. bis 16. Mai 2021 und vom 21. bis 23. Mai 2021 nutzen, um seine Kandidaten für die nächste Bundestagswahl aufzustellen. Das Ober­verwaltungs­gericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg bestätigt, das die Stadt Siegen durch einstweilige Anordnung dazu verpflichtet hatte, der Partei Räumlichkeiten in der Halle zur Verfügung zu stellen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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