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28.04.2024
28.04.2024
18577 Amtsgericht Kassel

10-Tages-Frist für Zahlung einer Rechnung: Klausel in Tele­kommuni­kations­vertrag begründet keinen Verzug ohne Mahnung

01.06.2022Eine Klausel in einem Tele­kommuni­kations­vertrag, wonach Rechnungen innerhalb von 10 Tagen zu zahlen sind, begründet keinen Verzug ohne eine vorherige Mahnung. Die Klausel stellt entweder eine Fälligkeitsregelung dar oder verstößt gegen § 309 Nr. 4 BGB. Dies hat das Amtsgericht Kassel entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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