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27.04.2024
27.04.2024
21247 Anwaltskanzlei Harzewski

interne Meldestelle nach Hinweisge­berschutzgesetz

26.06.2023Die wichtigsten Schritte zur Umsetzung in Ihrem UnternehmenSchon bald müssen Sie in Ihrem Unternehmen Ihren Beschäftigten eine interne Meldestelle nach dem Hinweisge­berschutzgesetz zur Verfügung stellen. Ab 250 Beschäftigten ist die interne Meldestelle bereits ab dem 2. Juli 2023 verpflichtend. Dabei müssen Sie über einige wichtige Punkte Entscheidungen treffen.Die interne Meldestelle nach Hinweisge­berschutzgesetz soll Ihren Beschäftigten eine vertrauliche Möglichkeit bieten, Verstöße gegen Compliance-Regeln, Gesetze oder EU-Normen innerhalb des Unternehmens zu melden. Damit sorgt eine interne Meldestelle, bei der sich Ihre Beschäftigten ernst genommen fühlen, dafür, dass die Beschwerden nicht an die Öffentlichkeit gelangen. So lassen sich ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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