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27.04.2024
27.04.2024
13318 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Zur "Zimmervermietung" umgestaltetes Bordell stellt unzulässigen Bordellbetrieb dar

25.01.2021Die Stadt Speyer hat gegenüber den Betreibern eines zur „privaten Zimmervermietung“ umgestalteten Bordells zu Recht eine Nutzungsuntersagung verfügt. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eil­rechtsschutz­verfahren.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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