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28.04.2024
28.04.2024
16719 Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Prostitutions­stättenbesuch auch mit Antigen-Schnelltest möglich

03.09.2021Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben, in dem es um die Frage ging, ob durch eine infektions­schutzrechliche Allgemeinverfügung der örtlichen Gesundheitsbehörde - über die Vorgaben der landesrechtlichen Coronavirus-Schutzverordnung hinausgehend - der Zugang zu Prostitutions­stätten insoweit eingeschränkt werden kann, als ein Polymerase-Chain-Reaction(PCR)-Nachweis geführt werden muss und ein Antigen-Schnelltest nicht mehr genügt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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