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29.04.2024
29.04.2024
20247 Verwaltungsgericht Neustadt

Pausenräume von Prostituierten dürfen vom Ordnungsamt betreten werden

21.02.2023Das Betreten von Pausenräumen für Prostituierte in einer Prostitutionsstätte durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu den üblichen Geschäftszeiten zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften ist rechtlich zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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