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28.04.2024
28.04.2024
20832 Amtsgericht Heidelberg

Einsicht in Verwaltungs­unterlagen stets in Geschäftsräumen des Verwalters

15.06.2023Einsicht in die Verwaltungs­unterlagen ist stets in den Geschäftsräumen des Verwalters zu nehmen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Entfernung zumutbar ist. Dies hat das Amtsgericht Heidelberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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