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05.05.2024
05.05.2024
15775 Verwaltungsgericht Trier

Nutzungsuntersagung für eine Terminwohnung

25.06.2021Das Verwaltungsgericht Trier hat die Rechtmäßigkeit einer Nutzungs­untersagungs­verfügung des Eifelkreises Bitburg-Prüm hinsichtlich der Nutzung eines Hauses zur Prostitution als sogenannte Terminwohnung bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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