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29.04.2024
29.04.2024
21594 Amtsgericht Berlin-Tiergarten

Wohnungs­durchsuchung 20 Minuten nach erfolglosem Versuch Ermittlungsrichter zu erreichen spricht nicht für Vorliegen von Gefahr im Verzug

25.08.2023Wird eine Wohnungs­durchsuchung 20 Minuten nach dem erfolglosem Versuch den Ermittlungsrichter zu erreichen gestartet, so spricht dies nicht für das Vorliegen von Gefahr im Verzug. Denn innerhalb von 20 Minuten kann ein Ermittlungsrichter erreicht werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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