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27.04.2024
27.04.2024
22573 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Wölfin „Gloria“ darf vorläufig nicht abgeschossen werden

02.01.2024Die Wölfin "Gloria" darf vorläufig nicht abgeschossen werden, bis das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Anträge der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von diesen gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel erhobenen Klagen entschieden hat. Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch am 21.12.2023 ergangene Beschlüsse im Wege von Zwischenverfügungen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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