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27.04.2024
27.04.2024
9870 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Windenergieanlage darf ohne Abschaltauflage während des Kranichzugs betrieben werden

10.12.2019Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Windenergieanlage im Landkreis Cochem-Zell das Kollisions- und Tötungsrisiko für ziehende Kraniche nicht in signifikanter Weise erhöht, so dass es keiner Abschaltauflage zum Schutz des Kranichzugs bedarf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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