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13.09.2026
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23142 Anwaltskanzlei Lenné

Widerrufsrecht - Widerruf von Fernabsatzdarlehen auch nach dem 21.06.2016 weiterhin möglich

05.05.2018Mit einer neuen Grundsatz­entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Tür für den Widerruf von Immobiliardarlehen, die vor dem 10.06.2010 geschlossen wurden, wieder aufgestoßen.Der Bundesgerichtshof hat sich zu der Frage geäußert, wann ein Darlehen im Fernabsatz geschlossen wurde und die Anforderungen dafür deutlich höher gelegt, als einige Oberlandesgerichte bisher angenommen hatten.Wenn ein Darlehen nach Fernabsatzrecht geschlossen wurde, dann kann auch heute noch die Möglichkeit zum Widerruf bestehen.Worum geht es?Wenn ein Verbraucher seine Immobilien­finanzierung widerruft, dann kann er günstig Umfinanzieren ohne eine Vorfällig­keitsentschädigung bezahlen zu müssen.Das Widerrufsrecht zum ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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