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14.09.2026
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23145 Anwaltskanzlei Lenné

Kreditrecht: Rückforderung der Vorfällig­keitsentschädigung in vielen Fällen möglich

18.04.2018In einem unserer letzten Artikel haben wir bereits berichtet, dass dem Verbraucher gemäß § 494 Abs. 6 BGB ein gesondertes Kündigungsrecht zusteht, wenn in der Kreditver­tragsurkunde beispielsweise keine Angaben zu Kündigungsrechten des Darlehensnehmers zu finden sind.Dieses Kündigungsrecht kann jederzeit ausgeübt werden. Das führt dazu, dass der Darlehensnehmer keine Vorfällig­keitsentschädigung schuldet. Den Artikel können Sie lesen, wenn Sie hier klicken.Wie sieht es eigentlich aus, wenn das Darlehen bereits zurückgeführt worden ist und die Vorfällig­keitsentschädigung bezahlt worden ist?Gemäß § 502 Abs. 2 BGB ist der Anspruch der Bank auf die Vorfällig­keitsentschädigung ausgeschlossen, wenn u.a. die Angaben über ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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