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06.06.2026
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23144 Anwaltskanzlei Lenné

Online-Glücksspiel - PayPal verzichtet weiterhin auf Forderungen aus Online-Glücksspiel

20.04.2018Zu dem Thema Online-Glückspiel haben wir bereits mehrfach berichtet.In unserem jüngsten Fall hatte der Mandant in Online-Casinos hohe Beträge verspielt. Gezahlt wurde per PayPal. PayPal hat dann die fälligen Lastschriften von dem Girokonto unseres Mandanten abgebucht.Unser Mandant widerrief zunächst die Lastschriften für die vergangenen 8 Wochen. Eine SEPA-Lastschrift kann grundsätzlich innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Hausbank unseres Mandanten buchte Lastschriften im Wert von über 50.000,- € zurück.PayPal beauftragte ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der offenen Forderungen. Das Inkassounternehmen forderte unseren Mandanten mehrfach zur Zahlung auf. Zuletzt wurde unser Mandant am 28.03.2018 zur Zahlung ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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