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13.09.2026
13.09.2026
23137 Anwaltskanzlei Lenné

Widerruf von Darlehensverträgen

30.05.2018Erneut hat das Landgericht Düsseldorf den Widerruf eines Darlehensvertrages bestätigt. Der Verbraucher konnte so seinen im Jahr 2010 geschlossenen Darlehensvertrag wirksam widerrufen, weil die Bank durch ihre AGB die Widerrufsfrist von 14 Tagen in unzulässiger Weise verkürzt hatte.Mit dem Widerruf seines Darlehensvertrages kann sich der Verbraucher, auch ohne eine Vorfällig­keitsentschädigung bezahlen zu müssen, vorzeitig von dem Darlehensvertrag lösen. Er profitiert so von den derzeitigen Niedrigzinsen, da er sofort umfinanzieren kann und damit nicht bis zum Ablauf der Zinsbindungsphase warten muss.Im Falle des Widerrufs schuldet der Verbraucher außerdem nicht die zum Zeitpunkt des Widerrufs bestehende Restschuld, sondern den Betrag, der sich ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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