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29.04.2024
29.04.2024
11265 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Widerruf der tierärztlichen Approbation aufgrund Lagerung und Herausgabe von abgelaufenen und nicht registrierten Arzneimitteln

20.05.2020Die tierärztliche Approbation kann wegen Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit widerrufen werden, wenn abgelaufene und nicht registrierte Arzneimittel gelagert und herausgegeben werden. Ein Tierarzt muss seine Hausapotheke regelmäßig kontrollieren. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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