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28.04.2024
28.04.2024
22691 Oberlandesgericht Hamm

Wahrscheinlicher Widerruf der ärztlichen Approbation ist bei Strafzumessung zu berücksichtigen

24.01.2024Ist der Widerruf der ärztlichen Approbation wahrscheinlich, so muss dies im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden. Wird dieser Umstand nicht erörtert, ist die Entscheidung über die Strafhöhe angreifbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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