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19.05.2025
19.05.2025
25877 Bundesgerichtshof

Anordnung der Sicherungs­verwahrung muss bei Strafzumessung berücksichtigt werden

19.05.2025Die Anordnung der Sicherungs­verwahrung muss bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Beide Sanktionen müssen zusammen angemessen sein. Dies hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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