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09.01.2026
09.01.2026
27596 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung

08.01.2026Tipp: 1. Stichtagstechnik sauber dokumentierenBei Anteilsabtretungen: notarielle Wirksamkeit, Vertretungsmacht, Genehmigung, Eintragung/Umsetzung im Gesellschafts­bereich – alles chronologisch festhalten. Für § 7 Abs. 8 ErbStG entscheidet oft der einzelne Tag.2. Werterhöhung nicht „gefühlt“, sondern stichtagsbezogen nachweisen/angreifenDer BFH verlangt die Prüfung, ob der gemeine Wert des Anteils nach der Leistung den Wert vor der Leistung übersteigt – jeweils am Ausführungs­zeitpunkt. In der Argumentation sollte daher konsequent am Stichtag gearbeitet werden (nicht mit späteren Entwicklungen).3. Preisfindung und Fremdüblichkeit als Verteidigungslinie vorbereitenAuch ohne subjektives Merkmal kann eine Werterhöhung im Ergebnis ausscheiden, wenn die ...Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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