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30.04.2024
30.04.2024
19527 Landgericht Mosbach

Werkstattinhaber muss sich wegen Beschädigung eines firmeneigenen Fahrzeugs 20 % Unternehmergewinn bei fiktivem Schadensersatz anrechnen lassen

14.10.2022Rechnet ein Werkstattinhaber bei der Beschädigung eines firmeneigenen Fahrzeugs seinen Schaden fiktiv auf Gutachtenbasis ab, so muss er sich einen Unternehmer­gewinn­anteil von 20 % anrechnen lassen, wenn die Werkstatt nicht ausgelastet ist. Dies hat das Landgericht Mosbach entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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