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27.04.2024
27.04.2024
22285 Rechtsanwalt Dr. Drees

Werden Minusstunden bei einer Kündigung zum Problem?

30.10.2023Muss ich Minusstunden bei einer Kündigung zurückzahlen?Minusstunden können nur dann anfallen, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Führung eines Arbeitszeitkontos vereinbart ist. Das kann im Arbeitsvertrag selbst, tariflich oder durch eine Betriebsver­einbarung festgelegt sein.Achtung: Das Arbeitszeitkonto ist von einem reinen Überstundenkonto zu unterschieden. Letzteres erfasst ausschließlich Überstunden, die in der Regel durch Freizeit abgegolten werden. Anders als beim Arbeitszeitkonto werden Minusstunden darin nicht erfasst und es kann auch nicht ins Minus gehen.Besteht ein Arbeitszeitkonto und befindet sich dieses bei der Kündigung im Minus, kann der Arbeitgeber schon überwiesenen Arbeitslohn für diese Minusstunden ggf. ...Weiterlesen auf www.dr-drees.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.dr-drees.com
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