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28.04.2024
28.04.2024
10972 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Werbung mit "perfekten Zähne" stellt unzulässiges Erfolgsversprechen dar

17.04.2020Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein unzulässiges Erfolgsversprechen im Sinne des Heilmittelwerbe­gesetzes kann auch dann vorliegt, wenn die beworbene Wirkung "perfekte Zähne" zwar nicht vollständig objektivierbar ist, ihr jedoch jedenfalls ein objektiver Tatsachenkern zu entnehmen ist. Der Verbraucher ist bei Werbeaussagen von Ärzten aufgrund deren Heilauftrages wenig geneigt, von reklamehaften Übertreibungen auszugehen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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