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29.04.2024
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11489 Landgericht Frankfurt am Main

WEG-Verwalter kann mittels Formularvertrag nicht Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausschließen

26.06.2020Ein WEG-Verwalter kann durch einen Formularvertrag nicht seine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgericht Frankfurt a.M. hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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