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27.04.2024
27.04.2024
22575 Landgericht Frankfurt am Main

Bei nur einem Verwalterkandidat reduziert sich Ermessen der Wohnungseigentümer nur auf diesen Kandidaten

02.01.2024Ist nur ein Kandidat bereit die Verwaltung einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft zu übernehmen und sind die Konditionen annehmbar, so reduziert sich das Ermessen der Wohnungseigentümer nur auf diesen Kandidaten. Das Fehlen von Alternativangeboten ist dann unschädlich. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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