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30.04.2024
30.04.2024
17592 Landgericht Bonn

Vorgesetzter muss nicht kontrollieren, wie viel Bundeswehrsoldat bei Ausbildungsmaßnahme trinkt

13.01.2022Das Landgericht Bonn hat die Klage eines Bundeswehrsoldaten auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Der Soldat hatte dem zuständigen Ausbilder eines Einzel­kämpferl­ehrgangs vorgeworfen, seine Amtspflichten verletzt und ihm keine Gelegenheit gegeben zu haben, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Diesen Vorwurf konnte der Soldat vor Gericht nicht beweisen. Das Landgericht befand, dass der Ausbilder zudem keine Pflicht zur Kontrolle der Flüssigkeits­aufnahme der einzelnen Soldaten habe.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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