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30.04.2024
30.04.2024
9855 Landgericht Limburg an der Lahn

Verwendung nicht geeichter Messgeräte steht Nach­zahlungs­forderung aus Betriebs­kosten­abrechnung nicht entgegen

06.12.2019Aus § 33 Abs. 1 MessEG folgt nicht ein zivilrechtliches Verwendungsverbot von Messungen eines nicht geeichten Messgeräts. Daher steht die Verwendung nicht geeichter Messgeräte einer Nach­zahlungs­forderung aus einer Betriebs­kosten­abrechnung nicht entgegen. Dies hat das Landgericht Limburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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