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30.04.2024
30.04.2024
14242 Verwaltungsgericht Köln

Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz per Hängebeschluss vorerst Einstufung der AfD als "Verdachtsfall"

08.03.2021In dem gegen die Einstufung als "Verdachtsfall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gerichteten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln einem erneuten Antrag der Alternative für Deutschland (AfD) auf Erlass einer Zwischenent­scheidung (sog. Hängebeschluss) stattgegeben. Mit Beschluss vom 05.03.2021 untersagte das Gericht dem BfV bis zu einer Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag, die Partei als "Verdachtsfall" einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als "Verdachtsfall" erneut bekanntzugeben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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