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01.05.2024
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10394 Landgericht Frankfurt am Main

Versicherungsschutz durch Reise­abbruch­versicherung aufgrund Frühgeburt während Reise

12.02.2020Eine Frühgeburt während einer Reise ist vom Versicherungsschutz einer Reise­abbruch­versicherung umfasst, wenn in den Ver­sicherungs­bedingungen die Leistungsfälle "Schwangerschaft" und "unerwartete schwere Erkrankung" geregelt sind. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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