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27.04.2024
27.04.2024
22779 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist nur in besonderen Ausnahmefällen anzunehmen

06.12.2023Abbruch einer BetriebsratswahlLandesarbeits­gericht München, Urteil vom 20.05.2022, Aktenzeichen 5 TaBVGa 2/22Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist nur in besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maß verstoßen wurde, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt.Die Arbeitgeberin betreibt ein Einzelhan­delsgeschäft und beschäftigt insgesamt 26 wahlberechtigte Mitarbeiter. Antragsgegner ist der 3-köpfige gewählte Wahlvorstand. Bisher bestand kein Betriebsrat im Betrieb der Arbeitgeberin, eine Betriebsratswahl wurde vom Wahlvorstand vorbereitet. ...Weiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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