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27.04.2024
27.04.2024
16018 Finanzgericht Köln

Verrechnung von Kindergeld mit Sozialhilfe setzt Konkretisierung des sozialhilfer­echtlichen Erstattungs­anspruchs voraus

22.07.2021Die Familienkassen dürfen versehentlich ausgezahltes Kindergeld nicht mehr zurückfordern, wenn der Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers (hier: Jobcenter) bei der Kindergeld­auszahlung noch nicht ausreichend konkretisiert war. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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