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30.06.2025
30.06.2025
26098 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Veröffentlichung eines behördlichen Warentests zu Ebersperma war rechtswidrig

30.06.2025Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen war nicht berechtigt, die auf Grundlage der Ergebnisse des 10. Warentests für Mastferkel vorgenommene Bewertung der Genetik der Eber des Klägers, einer staatlich anerkannten Tierzucht­organisation auf dem Gebiet der Schweinezucht, zu veröffentlichen. Das hat das Oberverwal­tungsgericht festgestellt und damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster insoweit geändert.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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