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28.09.2026
28.09.2026
28615 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Polizeibewerber darf nicht wegen Harnsteins abgelehnt werden

28.09.2026Ein Bewerber für die Einstellung in den Polizeivoll­zugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil er 2025 einen Harnstein ("Urolithiasis") entwickelt hatte. Die Beschwerde gegen diese vom Verwaltungsgericht Aachen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes getroffene Entscheidung hat das Oberverwal­tungsgericht zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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