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29.09.2026
29.09.2026
28633 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Individuelles Mitführverbot für Messer und gefährliche Gegenstände rechtmäßig

29.09.2026Das Polizeipräsidium Wuppertal durfte einem jungen Mann für die Dauer von drei Jahren untersagen, in Wuppertal, Solingen und Remscheid Messer aller Art sowie näher bezeichnete gefährliche Werkzeuge, Sportgeräte und Tierabwehrsprays mitzuführen. Das hat das Oberverwal­tungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und auf die Berufung des Landes ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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