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27.09.2025
27.09.2025
27096 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Verwaltungsgericht erklärt polizeiliches Messerverbot für rechtswidrig

25.09.2025Das gegen einen 18-jährigen Wuppertaler für die Dauer von drei Jahren angeordnete Verbot, Messer und andere gefährliche Gegenstände außerhalb der Wohnung zu führen, ist rechtswidrig. Hiervon ausgenommen sind einzig Armbrüste und Reizstoff­sprühgeräte aller Art (z. B. Pfefferspray). Insoweit ist das Verbot rechtmäßig. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute verkündetem Urteil entschieden und die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Wuppertal vom 3. März 2025 auf die Klage des jungen Mannes ganz überwiegend aufgehoben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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