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28.04.2024
28.04.2024
20167 Amtsgericht Berlin-Kreuzberg

Verkürzung der Räumungsfrist wegen erheblichem Fehlverhaltens des räumungspflichtigen Mieters

08.02.2023Ist ein Wohnungsmieter zur Räumung verpflichtet, rechtfertigt ein erhebliches Fehlverhalten eine Verkürzung der Räumungsfrist. Ein solches Verhalten liegt etwa vor, wenn der Mieter versucht, eine Wohnungstür aufzubrechen und den Nachbarn bedroht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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