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28.04.2024
28.04.2024
17489 Verwaltungsgericht Berlin

Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper gilt auch Silvester 2021

28.12.2021Auch zum Jahreswechsel 2021/2022 dürfen - wie bereits im Vorjahr - bundesweit keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 an Privatpersonen verkauft werden. Die entsprechende Regelung der Sprengstoff­verordnung ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht zu beanstanden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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