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02.05.2024
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13134 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk in zweiter Instanz bestätigt

29.12.2020Nach der am 22. Dezember 2020 in Kraft getretenen Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (z.B. Raketen und Böller) im Jahr 2020 auch in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember nicht an Verbraucher überlassen werden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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