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28.04.2024
28.04.2024
13145 Verwaltungsgericht Chemnitz

Verwaltungsgericht bestätigt Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot in Chemnitz

30.12.2020Das VG Chemnitz hat entschieden, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz vom 28.12.2020, mit der das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern (ausgenommen Feuerwerkskörper der Kategorie F1) für den Zeitraum vom 31.12.2020, 0.00 Uhr bis 01.01.2021, 24.00 Uhr auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Flächen sowie auf privaten, aber für jedermann zugänglichen Flächen untersagt wurde, rechtmäßig ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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