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27.04.2024
27.04.2024
17501 Verwaltungsgericht Cottbus

Eilantrag gegen Verbot von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel 2021/2022 in Cottbus erfolglos

30.12.2021Das Verwaltungsgericht Cottbus hat einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt, mit dem der Antragsteller sich gegen das Verbot der Stadt Cottbus vom 21. Dezember 2021 gewendet hat, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 im Sinne des Sprengstoffgesetzes auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Gebiet der Stadt Cottbus in der Zeit vom 31. Dezember 2021 ab 0.00 Uhr bis zum 1. Januar 2022 24.00 Uhr zu verwenden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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