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28.04.2024
28.04.2024
13150 Verwaltungsgericht Dresden

Verwaltungsgericht Dresden bestätigt "Böllerverbot" der Stadt Dresden für den Silvester- und den Neujahrstag

31.12.2020Das von der Landeshauptstadt Dresden für den Silvester- sowie den Neujahrstag ausgesprochene Feuerwerksverbot ist rechtlich nicht zu beanstanden. Mit Beschluss vom 29. Dezember 2020 hat das Verwaltungsgericht Dresden in einem gerichtlichen Eilverfahren die Rechtmäßigkeit der "Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden über die Untersagung des Mitführens und Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen aufgrund der Corona-Pandemie" vom 28. Dezember 2020 (sog. Böllerverbot) bestätigt (Az. 6 L 981/20).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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