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07.05.2024
07.05.2024
15397 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Verkauf von Drogen im Bordellbetrieb rechtfertigt Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb des Prostitutions­gewerbes

28.05.2021Wird in einem Bordell Drogen verkauft und tritt der Betreiber dem nicht wirksam entgegen, so rechtfertigt dies den Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb des Prostitutions­gewerbes. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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