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01.06.2026
01.06.2026
28179 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Vergütung freigestellter Betriebsräte: Drei Vergleichspersonen reichen aus – Arbeitgeber muss Vergleichsgruppe einvernehmlich festlegen und darf sie nicht einseitig ausweiten

01.06.2026Landesarbeits­gericht Köln, Urteil vom 09.10.2025, Aktenzeichen 8 SLa 62/25 Leitsätze: 1. Nach § 37 Abs. 4 S. 4 BetrVG können Arbeitgeber und Betriebsrat in einer Betriebsver­einbarung ein Verfahren zur Festlegung vergleichbarer Arbeitnehmer regeln. Die Befugnis der Betriebsparteien umfasst auch die Befugnis, die Anzahl der Vergleichspersonen festzulegen. 2. Wegen des von §§ 37, 78 BetrVG verfolgten Zwecks, ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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