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17.02.2026
17.02.2026
27749 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Eilrechtsschutz gegen Absenkung der Vergütung für Assistenzleistungen erfolgreich

17.02.2026Das Landessozialgericht hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass ein Träger der Eingliederungshilfe Assistenzleistungen für Menschen mit hohem Betreuungsbedarf vorläufig weiterhin zum bisherigen Stundensatz zu vergüten hat.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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