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19.09.2026
19.09.2026
28586 Rechtsanwältin Natascha Freund - Fachanwältin für Sozialrecht

Kann ich die Reittherapie meines Sohnes über die Verhinderungspflege bezahlen?

19.09.2026Was Verhinderungspflege rechtlich istVerhinderungspflege nach § 39 SGB XI springt ein, wenn die Person, die sonst pflegt, vorübergehend ausfällt.Wegen Urlaub.Wegen Krankheit.Wegen Erschöpfung.Wichtig für das Verständnis der Reittherapie-Frage ist, dass Verhinderungspflege kein Topf für Therapiekosten ist.Es ist ein Kostenerstat­tungsanspruch für Ersatzpflege.Das Bundessozialgericht hat das in einer zentralen Entscheidung präzisiert, Urteil vom 20.04.2016, Aktenzeichen B 3 P 4/14 R. Zwei Kernaussagen daraus sind für unsere Frage entscheidend.Erstens, Verhinderungspflege ist kein Sachleistungs­anspruch. Sie organisieren die Ersatzpflege selbst und lassen sich die Kosten anschließend erstatten. ...Weiterlesen auf www.wiesbaden-sozialrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.wiesbaden-sozialrecht.de
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