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09.09.2026
09.09.2026
28541 Rechtsanwältin Natascha Freund - Fachanwältin für Sozialrecht

Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung: Warum sich die Zahlen in zehn Jahren mehr als verdoppelt haben

09.09.2026Was ist Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII überhaupt?Bevor ich in die Zahlen einsteige, kurz die rechtliche Einordnung, denn hier entstehen die meisten Missverständnisse.Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit von dem für ihr Alter typischen Zustand abweicht – und die deshalb an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gehindert sind oder zu werden drohen – haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.Das betrifft zum Beispiel Kinder mit:Zur Eingliederungshilfe gehören unter anderem Beratungs- und Therapieangebote – aber auch die individuelle Schulbegleitung und Integrati­onsassistenz. Zuständig ist bei seelischer Behinderung das Jugendamt, nicht die Eingliederungshilfe nach SGB IX. Diese ...Weiterlesen auf www.wiesbaden-sozialrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.wiesbaden-sozialrecht.de
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