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28.04.2024
28.04.2024
13224 Oberlandesgericht Hamm

Verbotene Nutzung eines elektronischen Geräts während des Autofahrens wegen Bedienung eines Scanners durch Paketauslieferer

12.01.2021Bedient ein Paketauslieferer während des Fahrens seinen Scanner, so liegt eine verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts gemäß § 23 Abs. 1a StVO vor. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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