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29.04.2024
29.04.2024
20847 Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

"Handyverbot" gilt auch für mit mobilen Auslesegerät verbundenes Diagnosegerät

16.06.2023Ein mit einem mobilen Auslesegerät verbundenes Diagnosegerät stellt ein elektronisches Gerät zur Information dar und unterliegt somit dem "Handyverbot" des § 23 Abs. 1a StVO. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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