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27.04.2024
27.04.2024
22383 Anwaltskanzlei Harzewski

Verantwortlichkeit der internen Meldestelle

15.11.2023Problem der Auftragsver­arbeitungViele Verträge zur Auslagerung einer Meldestelle sehen eine Auftragsver­arbeitung vor. Bei der Auftragsver­arbeitung werden die personenbezogenen Daten im Auftrag und nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen verarbeitet. Fraglich ist, wie sich die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der internen Meldestelle mit dem Wesen einer Auftragsver­arbeitung vereinbaren lässt. In jedem Fall bleibt in dieser Konstellation der beauftragende Beschäftigungsgeber für die Einhaltung der datenschutz­rechtlichen Vorgaben und deren Nachweis verantwortlich.Für verpflichtete Unternehmen könnte es ein großer Vorteil sein, mit der Auslagerung der internen Meldestelle auch die datenschutz­rechtliche ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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