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28.04.2024
28.04.2024
16716 Amtsgericht München

Vater nach Misshandlung des Sohnes wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafe verurteilt

03.09.2021Das Amtsgericht München hat einen 52jährigen Angestellten aus München wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt und legte ihm die Zahlung des vereinbarten Schmerzensgeldes an den Sohn von 4.320 Euro in monatlichen Raten von je 120 Euro auf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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