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28.04.2024
28.04.2024
13121 Amtsgericht München

Gefühlte Nichteinhaltung der Corona-Abstandsregeln führt zur Körperverletzung

24.12.2020Die zuständige Strafrichter am Amtsgericht München verurteilten einen 71jährigen Münchner Rentner wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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